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Tarifbrowser für Tarif 337
| 70.131.500 | Abzug für Rückenplatten bei Kinderrollstühlen | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.10.25 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
| CHF Leistung | -756.70 CHF (MwSt inkl.) | |||
| CHF Leistung | -700.00 CHF (MwSt exkl.) | |||
| MwSt-Satz | Normalsatz | |||
| Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
| Kapitel | 70.100 | |||
| Dieser Abzug muss angewendet werden, wenn bei einem Kinderrollstuhl eine orthopädische Rückenbettung gemäss SVOT-Tarif zum Einsatz kommt, bei der eine individuell angefertigte Rückenaussenschale oder Einbauplatte erforderlich ist. Die notwendige, individuell angefertigte Rückenaussenschale oder Einbauplatte ist im Kostenvoranschlag gemäss SVOT-Tarif aufzuführen. Ist zur «Aufnahme der orthopädischen Rückenbettung» ein in der Grundpauschale eingerechneter Rücken ausreichend, wird auf dem Kostenvoranschlag gemäss Rollstuhl-Tarifvertrag kein Abzug gemacht und im Kostenvoranschlag gemäss SVOT-Tarif keine Rückenaussenschale oder Einbauplatte aufgeführt. |
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